• Mein diagnostisches und psycho­thera­peu­tisches Angebot richtet sich an privat Versicherte, Beihilfe­berechtigte sowie Selbstzahler­innen und Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebühren­ordnung für Ärzte und Psycho­therapeuten (GOÄ/GOP).
  • Die meisten privaten Kranken­versicherungen sowie Beihilfe­stellen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel vollständig. Die genauen Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme variieren jedoch je nach Tarif und Versicherungsanbieter. Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld direkt bei Ihrer Versicherung über die geltenden Leistungen und einzuhaltenden Formalitäten.
  • Da meine Praxis nicht an die kassen­ärztliche Versorgung angeschlossen ist, ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Kranken­kassen nicht möglich. Gesetzlich versicherten Personen kann jedoch ein Therapieplatz im Rahmen meiner Lehrpraxis angeboten werden. In diesem Fall wird die Behandlung von approbierten Psycho­therapeuten in Ausbildung (PiA) durchgeführt, die unter qualifizierter Supervision arbeiten. Die Kosten hierfür werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
  • Im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde, deren Kosten ebenfalls von den gesetzlichen Kranken­kassen getragen werden, erfolgt zunächst eine diagnostische Einschätzung und Klärung, ob ein Behandlungs­platz in der Lehrpraxis für Sie geeignet ist. Anschließend kann ein Erst­gespräch bei einem der Therapeuten in Ausbildung vermittelt werden.