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- Mein diagnostisches und psychotherapeutisches Angebot richtet sich an privat Versicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahlerinnen und Selbstzahler. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).
- Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfestellen übernehmen die Kosten für eine ambulante Psychotherapie in der Regel vollständig. Die genauen Voraussetzungen und Umfang der Kostenübernahme variieren jedoch je nach Tarif und Versicherungsanbieter. Bitte informieren Sie sich daher im Vorfeld direkt bei Ihrer Versicherung über die geltenden Leistungen und einzuhaltenden Formalitäten.
- Da meine Praxis nicht an die kassenärztliche Versorgung angeschlossen ist, ist eine direkte Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen nicht möglich. Gesetzlich versicherten Personen kann jedoch ein Therapieplatz im Rahmen meiner Lehrpraxis angeboten werden. In diesem Fall wird die Behandlung von approbierten Psychotherapeuten in Ausbildung (PiA) durchgeführt, die unter qualifizierter Supervision arbeiten. Die Kosten hierfür werden vollständig von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.
- Im Rahmen einer Psychotherapeutischen Sprechstunde, deren Kosten ebenfalls von den gesetzlichen Krankenkassen getragen werden, erfolgt zunächst eine diagnostische Einschätzung und Klärung, ob ein Behandlungsplatz in der Lehrpraxis für Sie geeignet ist. Anschließend kann ein Erstgespräch bei einem der Therapeuten in Ausbildung vermittelt werden.