Kostenübernahme

Psychotherapie
Mein psychotherapeutisches Angebot richtet sich an Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte/Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Da ich mit meiner Privatpraxis nicht in das kassenärztliche Versorgungssystem eingebunden bin, können gesetzlich versicherte Patienten nur in seltenen Ausnahmefällen im sogenannten Kostenerstattungsverfahren behandelt werden. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über entsprechende Formalitäten und entscheiden dann, ob Sie diesen Weg gehen möchten. Falls Sie zu einer positiven Entscheidung kommen, bin ich Ihnen gerne hierbei behilflich.

In einem kostenfreien telefonischen Vorgespräch können wir Ihr Anliegen und eventuelle Kostenfragen besprechen und herausfinden, ob die Vereinbarung eines Erstgesprächs in meiner Praxis sinnvoll erscheint.

In dem kostenpflichtigen 50-minütigem Erstgespräch entscheiden wir gemeinsam, ob eine weitere Zusammenarbeit erfolgversprechend erscheint, d.h. ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen und ob ich den Eindruck habe, Ihnen helfen zu können.

Private Krankenversicherungen erstatten in der Regel problemlos bis zu fünf sogenannte probatorische Sitzungen, unter denen auch das Erstgespräch fällt. Erst nach diesen fünf Sitzungen muss manchmal ein formaler Antrag gestellt werden.

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